Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beratungsgeschäft
Stand: 13.08.2025
§ 1
ALLGEMEINES
- Für alle Verträge betreffend der Nutzung von Beratungsleistungen, insbesondere der Vermögens- und Unternehmensberatung, welche Frau Sara Obereder (im Folgenden auch kurz „Auftragnehmerin“ genannt) mit einem Kunden (in weiterer Folge kurz „Vertragspartner“ genannt) abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen der Auftragnehmerin und dem Vertragspartner vereinbart worden ist.
- Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.sara-obereder.at eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. wird auf Anfrage von der Auftragnehmerin übermittelt.
§2
GEGENSTAND DER VERMÖGENS- UND UNTERNEHMENSBERATUNG
- Ist zwischen der Auftragsnehmerin und dem Vertragspartner ein Beratungsgeschäft vereinbart, wird die Auftragsnehmerin dem Vertragspartner eine auf dessen Bedürfnisse zugeschnittene Handlungsempfehlung abgeben.
- Die Auftragnehmerin leistet kein Vermittlungsgeschäft und keine Portfolioverwaltung (§ 1 WAG 2018), sowie keine Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018).
- Die Auftragnehmerin informiert oder berät nicht über steuerliche oder rechtliche Fragen, die aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften Steuerberatern oder Rechtsanwälten vorbehalten sind. Dem Vertragspartner wird empfohlen, sich über die steuerlichen bzw. rechtlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
§ 3
VERTRAGSABSCHLUSS
- Sämtliche Angaben der Auftragnehmerin zu den angebotenen Leistungen an den Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.sara-obereder.at angebotenen Leistungen.
- Verbindliche Angebote der Auftragnehmerin können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.
- Allfällige Angebote der Auftragnehmerin können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot der Auftragnehmerin ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von der Auftragnehmerin angenommen werden kann.
- Eine Kontaktaufnahme des Kunden durch den Verkäufer erfolgt per E-Mail.
- Bei digitalen Gütern räumt der Verkäufer dem Kunden ein nicht ausschließliches, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte zu privaten sowie zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte, sowie eine Vervielfältigung für Dritte ist nicht gestattet, sofern keine Erlaubnis seitens des Verkäufers erteilt wurde.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4
PREISE
- Die Preise, gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die in den Preisinformationen genannten Preise sind, sofern seitens der Auftragnehmerin nichts Abweichendes angegeben ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT
- Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden.
- Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.
- Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des verschuldeten Zahlungsverzugs, der Auftragnehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.
- Hat der Vertragspartner seine Schuld in Raten zu zahlen hat die Auftragnehmerin das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Terminsverlust tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Terminsverlust auf bloß geringfügige Verzögerungen oder geringfügige Ungenauigkeiten zurückzuführen wäre.
- Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt Teilrechnungen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.
- Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Kunde der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.
- Bei Vertragsabschluss ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Anzahlung in der im Angebot bzw. in der Rechnung angegebenen Höhe zu leisten. Diese Anzahlung dient der Fixierung des vereinbarten Termins bzw. Leistungszeitraums und wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
- Erfolgt eine Stornierung, ein Rücktritt oder eine sonstige Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Vertragspartner aus Gründen, die nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, verfällt die Anzahlung als pauschalierter Schadenersatz. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
§ 6
LIEFERUNG UND LEISTUNG / TERMINÄNDERUNGEN
- Digitale Güter werden dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Liefer- und Leistungstermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für die Auftragnehmerin unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.
- Führen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände dazu, dass die Auftragnehmerin nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.
- Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Auftragnehmerin. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz der Auftragnehmerin, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von der Auftragnehmerin zur Verfügunggestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er der Auftragnehmerin sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.
- Der Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Startdatum. Eine Verschiebung des Startdatums ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich.
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, müssen alle gebuchten oder zu buchenden Termine innerhalb des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums in Anspruch genommen werden. Nicht innerhalb des Leistungszeitraums wahrgenommene Termine verfallen ersatzlos. Ein Anspruch auf Verlängerung des Leistungszeitraums oder Rückerstattung (auch anteilig) besteht nicht.
§ 7
LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
- Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Vertragspartner. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens der Auftragnehmerin.
- Die Leistungserbringung erfolgt, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht Abweichendes davon vereinbart wurde, online.
- Die Steigerung des Einkommens, die Reduktion von Ausgaben sowie der Erfolg von investiertem Geld bzw. eines Unternehmens ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder das Erreichen eines bestimmten (finanziellen) Erfolges oder sonstige Performance finanzieller Investitionen.
- Der Vertragspartner wird von der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird der Auftragnehmerin von allen Umständen in- formieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben der Auftragnehmerin wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.
- Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Zugriffe auf sämtliche Programme, die von der Auftragnehmerin angeboten werden, ausschließlich persönlich zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es, sofern mit der Auftragnehmerin nicht schriftlich Abweichendes davon vereinbart wurde, untersagt, Dokumentationen, Video-, Audio- oder Logindaten an Dritte weiterzugeben oder zum Unterrichten Dritter zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es darüber hinaus auch untersagt, Inhalte aus den vorangehend genannten von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Dateien auf andere Art und Weise teilweise oder zur Gänze, zu anderen Zwecken, als denen, die mit der Auftragnehmerin ausdrücklich vereinbart wurden, zu veröffentlichen.
§ 8
ERBRINGUNG DER BERATUNGSDIENSTLEISTUNG
- Die Auftragnehmerin wird die Dienstleistung ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Vertragspartners ausführen. Er wird mit dem erforderlichen Sachverstand des Vertragspartners jene Lösung vorschlagen, die unter Zuhilfenahme eines vernünftigen Mitteleinsatzes am Ehesten den Bedürfnissen des Vertragspartners entsprechen wird.
- Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts.
- Die Prospekthaftung nach dem Kapitalmarktgesetz bleibt hiervon unberührt. So haftet gem § 11 Abs 1 Z 3 KMG derjenige, der im eigenen oder im fremden Namen die Vertragserklärung des Anlegers entgegengenommen hat und der Vermittler des Vertrages, sofern die in Anspruch genommene Person den Handel oder die Vermittlung von Wertpapieren oder Veranlagungen gewerbsmäßig betreibt und sie oder ihre Leute die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im Sinne der Z 1 oder der Kontrolle gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben.
§ 9
WIDERRUFSRECHT
- Handelt ein Kunde als Verbraucher gem. §13 BGB, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Handelt ein Kunde als Unternehmer gem. §14 BGB in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, steht ihm kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Der Wiederruf ist per E-Mail an info@sara-obereder.at möglich.
- Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung auf der Bezahlseite des Produktes.
§ 10
RECHTE
- Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt.
- Dem Vertragspartner wird das Recht zur Nutzung der Dienste, Lieferungen und erbrachten Leistungen ausschließlich im Rahmen des Vertragsinhaltes eingeräumt. Die Auftragnehmerin räumt dem Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hinsichtlich der Bereitstellung von Diensten oder Inhalten keine Rechte zur kommerziellen Nutzung ein. Die Bereitstellung von Diensten oder Inhalten durch die Auftragnehmerin stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte durch Urheber dar. Die Dienste der Auftragnehmerin sowie Lieferungen und sonstige Leistungen berechtigen den Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, nicht zur Verwertung, gemäß § 14 bis 18c UrhG.
- Sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, behält sich die Auftragnehmerin sämtliche Rechte und Nutzungen an den Lieferungen, erstellten Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Pläne, Strategien) und erbrachten sonstigen Leistungen vor. Die Auftragnehmerin hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Vertragsgeschaffenen Lieferungen und sonstigen Leistungen. Die Auftragnehmerin hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß §8 Punkt 1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Weiters ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.
- Der Verstoß des Vertragspartners gegen die in § 8 Punkt 2 sowie $ 7 Punkt 3 genannte Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 11
GEWÄHRLEISTUNG
- Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu beenden, den Kaufpreis zu mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Vor dem Kauf mitgeteilte Mängel stellen keinen Gewährleistungsfall dar. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware.
- Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.
§ 12
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Verkäufer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die Auftragnehmerin trifft keine Haftung, wenn vom Vertragspartner Informationen oder Auskünfte nicht oder falsch erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind, sofern das Fehlen bzw. die Unrichtigkeit weder bekannt war noch aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war.
§ 13
GEHEIMHALTUNG
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu verwenden und ansonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der Auftragnehmerin bekannt, hat der Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.
§ 14
SCHLUSSBESTIMMUNG
- Die Europäische Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
- Die Auftragnehmerin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
- Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Verkäufer haftet insoweit weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems und der Onlineangebote.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Vertragspartner Verbraucher, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
- Für Klagen der Auftragnehmerin gegen den Vertragspartner aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Auftragnehmerin befindet. Dies gilt für Verbraucher iSd KSchG nur dann, wenn im Sprengel jenes Gerichts der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine allfällige Klage gegen die Vertragspartner, die Unternehmer sind, vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.
- Klagen eines Unternehmers gegen die Auftragnehmerin können ausschließlich beim sachlich zuständigen Gericht erhoben werden, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Finanzdienstleisters befindet.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.obereder
